Dieses Parcreglement ist die Geschäftsordnung, wie sie im Verwaltungsvertrag erwähnt wird, den jeder Eigentümer beim Kauf des Ferienhauses unterzeichnet hat. Die Regeln stehen im Einklang mit den kommunalen Verordnungen und Vorschriften, einschließlich der aktuellen Flächennutzungsplan Management-Verordnung Emslandermeer.
Die Annahme und/oder Änderung dieses Reglements erfolgt durch den Vorstand der Stichting Belangen eigenaars Parc Emslandermeer (SBPE) nach Anhörung der Eigentümer. Die Vermieter müssen ihren Mietern das Parcreglement im Voraus zur Verfügung stellen. Übersetzungen sind über sbp-emslandermeer.nl erhältlich.
Wenn in diesem Reglement vom "Nutzer" die Rede ist, ist damit, sofern nicht anders angegeben, auch der "Eigentümer", "Mieter", "Gast", "Urlauber", "vorübergehender Nutzer" oder "Besucher" von Parc Emslandermeer gemeint.
Wird in dieser Geschäftsordnung auf den "Verwalter" Bezug genommen, so ist damit die Organisation gemeint, die vom Vorstand zu diesem Zweck als solcher benannt wurde.
Art. 1 - Aufsicht über Parc EmslandermeerDie Gebäude und das Gelände von Parc Emslandermeer werden vom Verwalter beaufsichtigt. Der Park besteht aus dem Heuvelweg, De Vennen, Nieuwe Parklaan, dem Hafengebiet, den Einrichtungen des Zentrums und allen anderen Bereichen, die zum Park Emslandermeer gehören, wie z.B. den Parkplätzen und den Wasserspielen auf und entlang des Parks.
a. Pächter sind willkommen.
b. Besucher müssen sich an die gleichen Bedingungen und Regeln halten wie die Eigentümer/Mieter. Der Eigentümer/Mieter muss sich vergewissern, dass seine Besucher die für sie geltenden Regeln der Parkordnung kennen. seine Besucher.
a. Der Verwalter ist befugt, allen im Park anwesenden Personen Anweisungen zu erteilen, die den reibungslosen Ablauf des Parks fördern. Jeder, der sich im Parc Emslandermeer aufhält, hat den Anweisungen des Verwalters oder in dessen Namen Folge zu leisten.
b. Der Verwalter hat das Recht, Personen, die eine Belästigung darstellen, zu entfernen oder entfernen zu lassen und/oder ihnen den Zugang zu Parc Emslandermeer zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass es dafür einen Grund gibt. Alle Kosten der in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen gehen zu Lasten des Mieters.
c. Der Verwalter wird gegebenenfalls zur Durchsetzung dieses Artikels einen Sicherheitsdienst, die Polizei oder die Stadtverwaltung auf Kosten des Zuwiderhandelnden einschalten
a. Das Zurücklassen von Lebensmitteln im Park ist aus Gründen der Hygiene und der Schädlingsbekämpfung verboten.
b. Die Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen (getrennten) Behälter geworfen werden. Es ist nicht erlaubt, Abfälle neben den Containern oder anderswo im Park abzustellen. Die Abfälle müssen in geschlossenen Plastiksäcken verpackt werden.
c. Sperrmüll wie Paletten, Haushaltsgeräte, Gartenstühle, Teppiche usw. dürfen nur mit Genehmigung des Verwalters an einem dafür vorgesehenen Ort im Park abgestellt werden.
d. Grünabfälle (Baumschnitt und Mähabfälle) dürfen nicht in den Containern deponiert werden.
e. Es ist verboten, Blumen zu pflücken, lose Äste oder Sträucher auszureißen oder Nägel in Bäume zu schlagen. Auch das Graben von Löchern und das Beschädigen von öffentlichem Grün ist nicht erlaubt.
a. Haustiere, die nicht in einem Käfig gehalten werden, müssen immer an der Leine geführt werden, außer in der Ferienwohnung, und dürfen die anderen Gäste des Parks Emslandermeer in keiner Weise belästigen.
b. Haustiere müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeführt werden. Sind keine solchen Ausläufe vorhanden, müssen die Tiere außerhalb des Parks an den erlaubten Stellen ausgeführt werden. Bei "Unfällen" sollte sich der Begleiter des Hundes selbst um die Beseitigung der Verschmutzung kümmern. Zu diesem Zweck wurden an verschiedenen Laternenpfählen Spender mit Hundekotbeuteln angebracht.
c. Haustiere sind auf öffentlichen Plätzen, in Schwimmbädern, auf Binnengewässern und an Stränden oder öffentlichen Ufern, in Gastronomiebetrieben usw. nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
d. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Bestimmungen über das Mitbringen und den Aufenthalt von Haustieren eingehalten werden. Dies gilt auch für Haustiere, die von Besuchern des Mieters mitgebracht werden
a. Die Gäste des Parks haben sich im Allgemeinen anständig zu verhalten und alles zu unterlassen, was den Eigentümern, Pächtern oder anderen Gästen des Parks Emslandermeer nach vernünftigem Ermessen Anstoß erregen oder sie belästigen könnte.
b. Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr sollte die Nachtruhe eingehalten werden. Von den Gästen wird erwartet, dass sie diese Nachtruhe strikt einhalten. Dazu gehören keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm. Auch motorisierte Fahrzeuge dürfen in dieser Zeit nicht benutzt werden. Mieter, die vor 7 Uhr morgens abreisen oder nach 23 Uhr ankommen wollen, müssen außerhalb des Parks parken.
c. Auch tagsüber ist es nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände, die eine Lärmbelästigung verursachen (können), in einer Weise zu benutzen, die eine Belästigung darstellt.
d. Trunkenheit in der Öffentlichkeit ist verboten.
e. Im Park Emslandermeer ist zu bestimmten Zeiten ein Sicherheitsdienst anwesend. Den Anweisungen des Personals (einschließlich dieses Sicherheitsdienstes) ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Sicherheitsdienstes werden dem Vermieter von der SBPE in Rechnung gestellt.
a. Es ist nicht erlaubt: Das Aufladen eines Elektroautos in der Ferienunterkunft.
b. Es ist nicht erlaubt: Das Oberflächenwasser mit Öl, Kraftstoffen oder Abwasser zu verschmutzen. Es dürfen auch keine Materialien auf oder am Wasser verwendet werden, die die Umwelt schädigen oder für andere Nutzer schädlich oder störend sind. Die Beseitigung dieser Materialien sollte mit dem Verwalter abgesprochen werden.
C: Es ist nicht erlaubt: Das Waschen von Booten und (Motor-)Fahrzeugen auf dem Gelände, da die Straßenabläufe nur der Ableitung von Regenwasser dienen und in das Oberflächenwasser statt in die Kanalisation münden.
a. Das Angeln in den Binnenseen des Parks ist nur mit einer personengebundenen schriftlichen Erlaubnis des jeweiligen Vermieters erlaubt
b. Die Regeln, die auf dem Angelschein Parc Emslandermeer angegeben sind, müssen in vollem Umfang eingehalten werden. Sie müssen außerdem im Besitz eines gültigen nationalen Angelscheins sein.
c. Eigentümer eines Hauses im Parc Emslandermeer müssen ebenso wie Verwandte ersten Grades einen Angelschein für den Parc Emslandermeer besitzen. Hierfür ist keine Gebühr zu entrichten.
a. Het is niet toegestaan meubilair dat in het vakantieverblijf behoort, mee naar buiten te nemen.
b. (Garten-)Möbel dürfen nicht in andere Unterkünfte gebracht werden
c. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und seine unmittelbare Umgebung in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Abfälle sind stets in den dafür vorgesehenen Behältern oder Abfallbehältern zu deponieren.
d. Wenn der Mieter montags und freitags zwischen 10 und 15 Uhr nicht in der Wohnung anwesend ist, müssen alle losen Gegenstände wie Fahrräder, Spielzeug, Zäune usw. um die Wohnung herum entfernt werden, damit der Rasen ungehindert gemäht werden kann.
e. Das Aufstellen von Partyzelten auf Stellplätzen und in der Nähe von Unterkünften ist ohne Erlaubnis des Verwalters nicht gestattet.
f. Drohnen sind ohne Erlaubnis des Administrators nicht erlaubt.
g. Es ist den Benutzern nicht gestattet, die Unterkunft und den dazugehörigen Hof ohne Erlaubnis des Eigentümers anderweitig zu betreten.
h. Der Eigentümer einer Unterkunft ist verpflichtet, diese und den Hof in einem gepflegten Zustand zu halten, entsprechend den vereinbarten und eingetragenen Dienstbarkeiten. Dabei sind erforderlichenfalls die Anweisungen des Verwalters zu befolgen.
i. Het is niet toegestaan de woning te gebruiken voor een commerciële activiteit die geen verband houdt met een huishoudelijke activiteit. De commerciële activiteit moet een ondergeschikt onderdeel zijn van de woning.
a. Die Mieter eines Freizeitheims sind verpflichtet, bei Schäden am oder im Freizeitheim oder auf dem Hof die zuständige Vermietungsorganisation zu benachrichtigen, damit der Schaden festgestellt und reguliert werden kann.
b. Mieter von Ferienhäusern können für ihre Gäste und Besucher haftbar gemacht werden und müssen sicherstellen, dass auch sie diese Vorschriften einhalten
c. Der Verwalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art oder Ursache an Personen oder Sachen oder für den Verlust oder Diebstahl von Sachen, es sei denn, dies ist auf sein persönliches Verschulden oder grobes Fehlverhalten von Personen in seinen Diensten oder von ihm mit der Ausführung von Arbeiten beauftragtem Personal zurückzuführen.
a. Auf allen Straßen im Parc Emslandermeer gilt die Straßenverkehrsordnung sinngemäß.
b. Es ist verboten, den Parc Emslandermeer auf eine für andere unsichere oder unangenehme Weise zu durchfahren oder zu befahren.
c. Im Parc Emslandermeer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. Die Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
d. Auf allen Wasserstraßen des Parc Emslandermeer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
e. Die Benutzung von Motorbooten ist auf den Binnenseen nicht erlaubt; auf den Kanälen und dem Surfsee ist sie jedoch erlaubt.
a. Im Allgemeinen sind zwei Autos pro Unterkunft erlaubt, sofern nicht anders angegeben.
b. Autos von Besuchern sind nicht erlaubt. Der Verwalter behält sich das Recht vor, die Parkvorschriften zu ändern.
c. Es ist nicht erlaubt, auf dem Parkplatz eines anderen zu parken.
d. Das Parken auf Straßen und in Parks ist zu jeder Zeit verboten.
e. Bei Verstößen gegen diese Parkregeln behält sich der Verwalter das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen (oder entfernen zu lassen) und/oder den Schrankenausweis einzuziehen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrzeughalters.
a. Schweißen, offenes Feuer, Arbeiten mit aggressiven Stoffen und andere (feuer-)gefährliche Arbeiten im und um das Freizeithaus sind verboten.
b. Bei der Pflege im Freien sind nur solche Produkte und Pflegemittel erlaubt, die nach vernünftigem Ermessen keine oder nur vermeintliche Schäden an der Umwelt und Umgebung verursachen können.
c. Wenn das Be- und Entladen von (schwerem) Material und der Zugang von Güterverkehr auf dem Parc erforderlich ist, muss dies im Voraus beim Verwalter beantragt werden. Der Nutzer und der Lieferant müssen die Anweisungen und Weisungen des Betreibers strikt befolgen.
d. Instandhaltungsarbeiten des Eigentümers oder Dritter im Auftrag des Eigentümers, die an der Außenseite der Wohnung sichtbar und hörbar sind, bedürfen der Genehmigung durch den Verwalter. Bei der Planung hat der Verwalter den touristischen Interessen der Mieter von Erholungshäusern und/oder touristischen Aktivitäten Vorrang einzuräumen. Erforderlichenfalls müssen die Aktivitäten auf Anweisung des Verwalters eingestellt werden.
e. Toegestane bouw- en onderhoudsactiviteiten dienen in principe buiten het toeristische seizoen en/of toeristische activiteiten te worden uitgevoerd.
f. Unterauftragnehmer oder Dritte, die mit Wartungsarbeiten beauftragt werden, müssen stets über eine entsprechende Berufszulassung und eine ausreichende (Berufs-)Haftpflichtversicherung verfügen. Etwaige Schäden werden dem Verursacher oder dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
g. Het is niet toegestaan zonder schriftelijke toestemming van de TCO c.q. beheerder bomen te zagen en struiken terug te snoeien, met een ander doel dan reguliere vorm snoei of onderhoud. Hierbij dienen de hagen etc. op een hoogte van 1,80 m. gehouden te worden.
h. Gartenabfälle dürfen nicht auf dem Parkgelände oder in den angrenzenden (Wald-)Grundstücken abgelagert oder liegen gelassen werden. Die Entsorgung von Gartenabfällen wird jährlich zentral geregelt.
a. Jeder Eigentümer/Mieter eines Freizeitheims im Park erhält ein Exemplar dieser Ordnung und es wird davon ausgegangen, dass er mit ihrem Inhalt vertraut ist.
b. Am Eingang des Parks wird auf dieses Reglement hingewiesen, das am Eingang des Zentrumsgebäudes eingesehen werden kann.
a. Bei Verlust von Schlüsseln/Pässen etc. werden Gebühren erhoben.
b. Es ist nicht gestattet, in Gebrauch befindliche Schlüssel und/oder Ausweise an andere weiterzugeben.
c. Bei missbräuchlicher Verwendung können die Ausweise eingezogen werden.
a. Das Spielen von Fußball und anderen Ballspielen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Die Nutzung der Parkeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Kinder, die keinen Schwimmschein haben, sollten beim Schwimmen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
a. Das Housing Journal enthält Informationen über:
• Wie man mit Notfällen umgeht.
• Links zur Website mit den Vorschriften.
• Hinweis auf das Schild am Eingang mit Parcreglement.
• Wichtige Telefonnummern und Adressen von Notdiensten.
• Telefonnummer für die Bearbeitung von Beschwerden.
b. Das Housing Journal ist in der Unterkunft erhältlich.
c. Das Journal sollte für die Benutzer deutlich sichtbar sein.
d. Der Administrator kann das Wohnungsjournal ändern.
e. Der Gast kann aus dem Property Journal keine Rechte ableiten.
a. Im Hinblick auf Notfälle und die An- und Abreise (von Rettungsdiensten) sollten Wege, Zufahrten und Schranken stets frei von Fahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben.
b. Es ist verboten, beschädigte oder verschrottete Autos, Anhänger oder andere Fahrzeuge und/oder Wasserfahrzeuge sowie andere Güter oder Stoffe, die aus dem Verkehr gezogen wurden, auf dem Gelände abzustellen oder zu lagern
c. Het is verboden om in het park gebruik te maken van scooters en brommers.
d. In het Parc is open vuur ten strengste verboden. In verband met brandgevaar is het laten branden van kaarsen zonder dat er iemand aanwezig is, het weggooien van brandende sigaren, sigaretten en lucifers verboden. Eveneens is het aanwezig zijn van brandgevaarlijke en/of explosieve stoffen verboden
e. Die Benutzung eines Grills im Park ist erlaubt, sofern er mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und der Unterkunft entfernt ist. Der Verwalter behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen
f. Wegen der Brandgefahr dürfen Einweggrills, die noch nicht gelöscht und abgekühlt sind, nicht in den dafür vorgesehenen Behältern deponiert werden.
g. Selbstgeführte Strom-, Gas- und/oder Wasserinstallationen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
i. Tritt aus irgendeinem Grund ein Brand auf, sollte der Gast sofort Alarm schlagen, damit das Feuer so schnell wie möglich gelöscht werden kann.
a. Machen Sie Werbung von Tür zu Tür.
b. Verkauf von Geschäften (Tür-zu-Tür).
c. Op het Parc diensten aan te bieden zonder schriftelijke toestemming van de SBPE
d. Durchführung einer privaten oder öffentlichen Auktion.
e. Abstellen von Campingfahrzeugen, Anhängern, Bootsanhängern außer zum Be- und Entladen (maximal 5 aufeinanderfolgende Tage) in zu diesem Zweck errichteten Carports oder Garagen
f. Anbringen von Plakaten für Vermietungen und/oder Verkäufe oder andere Formen der Werbung an, in oder auf den Freizeithäusern mit den dazugehörigen Grundstücken.
Die private Vermietung ist im Parc Emslandermeer nicht erlaubt, wenn sie gegen die Verwaltungsvorschriften der Gemeinde Westerwolde verstößt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld von 2.500 € verhängt. Alle Kosten für die in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen gehen zu Lasten des Eigentümers des Ferienhauses.
In den in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Verwalter, erforderlichenfalls in Absprache mit dem Verwaltungsrat der SBPE oder auf dessen Anweisung.
Tegen een beslissing van de TCO c.q. de beheerder kan bij het bestuur van de Stichting Belangen eigenaars Parc Emslandermeer beroep worden aangetekend.
a. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Parcreglement, die Dienstbarkeiten und andere Regeln erhält der Nutzer eine erste Warnung von der SBPE, in der der Verstoß deutlich gemacht wird. Darin wird auch angegeben, welche Maßnahmen zu ergreifen sind oder welche Handlungen eingestellt werden müssen. Wird dies nicht beachtet, erfolgt eine zweite und letzte Verwarnung.
b. Werden die geforderten Maßnahmen erneut nicht ergriffen oder nicht innerhalb der gesetzten Frist eingestellt, hat SBPE nach dieser zweiten Mahnung das Recht, dem Nutzer eine sofort fällige, nicht reduzierbare Geldstrafe in Höhe von 250 € pro Verstoß aufzuerlegen, erhöht um 50 € pro Tag, an dem der Verstoß andauert.
Verabschiedet in der Sitzung des SBPE-Vorstands vom 20. April 2019. Version PV 18. Mai 2019.