Durch Verträge mit Unternehmern sorgt die Stiftung dafür, dass die gemeinsamen Einrichtungen im Park (wie kontrollierte Zufahrten, Zufahrtsstraßen, Brücken, Straßenbeleuchtung, Spielplätze usw.) in ausreichender Qualität und mit ausreichendem Nutzwert erhalten werden.
Die Stiftung sorgt aber auch dafür, dass die Müllentsorgung geregelt ist und dass für die Eigentümer günstige Regelungen für TV- und Internet-Abonnements getroffen werden. Dies gilt auch für Versorgungsanschlüsse wie Gas, Wasser und Strom.
Auch für Anträge für einen Briefkasten oder einen Bau- oder Renovierungsantrag können Sie sich an die SBPE wenden.
Die SBPE ist zuständig für die Instandhaltung von Einrichtungen und Infrastruktur im Park.
Die Kosten wurden jährlich vom Vorstand budgetiert und müssen von den Eigentümern an der Versammlung genehmigt werden.
Die Kosten were pro Haushalt umgelegt, sisterätzlich zu diesen Kosten zahlen Sie die Reinigungsabgabe, Gas, Wasser, Strom, Ziggo (Internet und TV) über die Rechnung der SBPE.
Die SBPE ist nicht an der Vermietung von Ferienhäusern beteiligt, dies wird von den Vermietungsorganisationen im Parc Emslandermeer erempt.
Sie erhalten von Ihrem Vermieter eine Abrechnung mit Einnahmen und Kosten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite für Eigentümer. Sehen Sie sich die Seite an
Den Bescheid für WOZ erhalten Sie von der Gemeinde Westerwolde. und Kanallast.
Die Höhe des W.O.Z. Die Steuer richtet sich nach dem Wert Ihres Eigenheims.
Die Abwasserabgabe ist ein jährlich festgesetzter Betrag.
Zusätzlich zu diesen Steuern wird für Nichtansässige der Gemeinde Westerwolde pro Nacht und Person eine Kurtaxe erhoben.
Wenn Sie die Vermietung an eine Vermietungsorganisation ausgelagert haben, arrangiert diese in der Regel die Deklaration und Zahlung.
Wenn Sie Ihr Haus nicht zur Miete haben und es länger als 90 Tage zur Verfügung haben, zahlen Sie die Florenzer Steuer an die Gemeinde.
Die Abgaben des Wasserverbandes werden Ihnen über das Finanzamt Nord in Rechnung gestellt. Wer am 1. Januar ein Eigenheim besitzt, zahlt eine Wasseraufbereitungsabgabe und eine Wassersystemabgabe. Die Wasseraufbereitungsabgabe wird der SBPE in Rechnung gestellt und an Sie weitergegeben. Als Eigentümer erhalten Sie die Wasseranlagenabgabe selbst. Die Kosten für die Wasseranlagenabgabe richten sich nach der W.O.Z. Wert Ihres Hauses.